Erteilungsvoraussetzungen: Der AM-Führerschein kann in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden. Es ist keine vorherige Führerscheinklasse erforderlich.
Berechtigungen: Der AM-Führerschein berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Erteilungsvoraussetzungen: Um den A1-Führerschein zu erlangen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Es ist keine vorherige Führerscheinklasse erforderlich.
Berechtigungen:Der A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von höchstens 11 kW (15 PS).
Erteilungsvoraussetzungen: Um den A2-Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Aufstieg von A1 auf A2 ist Möglich
Berechtigungen:Der A2-Führerschein erlaubt das Führen von Motorrädern mit einer Leistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Diese Klasse zielt darauf ab, M
Erteilungsvoraussetzungen: Um den A2-Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Aufstieg von A1 auf A2 ist Möglich
Berechtigungen:Der A2-Führerschein erlaubt das Führen von Motorrädern mit einer Leistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Diese Klasse zielt darauf ab, Motorradfahrer schrittweise an leistungsstärkere Maschinen heranzuführen.
Erteilungsvoraussetzungen: Um den A-Führerschein zu erhalten, muss man mindestens 24 Jahre alt sein oder bereits den A2-Führerschein besitzen und mindestens 2 Jahre Fahrpraxis nachweisen.
Berechtigungen: Der A-Führerschein berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkungen. Inhaber dieses Führerscheins dürfen Motorräder jeder Größe und Leistung fahren.
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